Geförderte Familienmediation

Was bedeutet Familienmediation?

Trennungen stellen uns vor viele Herausforderungen. Doch die neue Situation ist nicht nur für uns Erwachsene belastend, sondern selbstverständlich auch für Ihre Kinder. Bei der einvernehmlichen Scheidung gem. §55 EheG. müssen Fragen zu folgenden Themen geklärt werden:

→ Vermögensaufteilung

→ Ehegattenunterhalt

→ Obsorge

→Besuchsrecht

→Alimente uvm.

Oft stehen verletzte Gefühle sowie nicht beachtete Interessen und Bedürfnisse einer Einigung im Weg. In der Mediation biete ich Ihnen den geschützten Rahmen um alles Nötige zu beleuchten und Ihnen zu einer raschen, nachhaltigen Einigung, zum Wohle aller Beteiligten zu verhelfen.

Teamarbeit

Geförderte Familienmediation wird jeweils von zwei Mediatorinnen/Mediatoren durchgeführt, wobei eine Mediatorin/ein Mediator eine psychosoziale Ausbildung (Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin, Therapeut/Therapeutin, Sozialpädagoge/Sozialpädagogin…) und der andere Mediator/die andere Mediatorin eine juristische Ausbildung (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richter/Richterin…) hat. Neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung haben die Mediatorinnen und Mediatoren auch noch eine Mediationsausbildung absolviert.

Meine Kollegin, Natascha Richter und ich erfüllen die Voraussetzungen um geförderte Familienmediation gemäß § 39c FLAG durchzuführen.

Mag.a Natascha Richter

Juristin, Pädagogin, Mentaltrainerin und Mediatorin

Michaela Wehrl

Diplom Sozialpädagogin und Mediatorin

Kosten

Eine Mediationsstunde für geförderte Familienmediation kostet 220 Euro pro Mediatorenteam. Abhängig von der Anzahl Ihrer Kinder und dem Familieneinkommen, besteht die Möglichkeit, eine Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Höhe des Selbstbehaltes wird im Erstgespräch berechnet. Den Zuschuss vom Bundeskanzleramt wickeln die Mediatorinnen mit den Vereinen und dem Bundeskanzleramt ab. Die Tariftabelle dazu finden Sie hier.

Terminvereinbarung und Ablauf

Das Erstgespräch (15-20 Minuten) ist kostenlos und unverbindlich. Beide Parteien sollen beim Erstgespräch anwesend sein. Klären Sie, ob Ihr Ex-Partner/Ihre Ex-Partnerin mit einem Erstgespräch einverstanden ist.

In diesem Gespräch geht es darum, Ihnen alle Informationen über die Mediation zu geben, die sie benötigen und abzuklären, ob Mediation für Ihre Themen in Frage kommt.

Erfüllen Sie, laut Tariftabelle, die Voraussetzungen für eine Förderung, kümmern wir uns um die weitere Abwicklung.

Entscheiden Sie sich nach dem Erstgespräch für die Mediation, können wir sofort damit beginnen, deshalb empfiehlt es sich, nicht nur 20 Minuten sondern gleich zwei Stunden einzuräumen.

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie einen Termin ausmachen? Nehmen Sie telefonisch oder per Mail (Kontaktformular) gerne mit mir Kontakt auf.